Hartmann Haushaltsauflösungen - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Hartmann Haushaltsauflösungen
§ 1 Allgemein & Geltungsbereich
(a) Diese AGB finden Anwendung auf alle Aufträge zwischen Auftraggeber und Hartmann Haushaltsauflösungen. Abweichende Geschäftsbedingungen sind nur gültig in schriftlicher Ausführung. Individuelle Vereinbarungen haben grundsätzlich Vorrang und ersetzen nur Teile der AGB.
§ 2 Beauftragungen einer weiteren Firma
(a) Hartmann Haushaltsauflösungen kann eine weitere Firma, zur Durchführung der Arbeiten, beauftragen.
§ 3 Leistungen
(a) Hartmann Haushaltsauflösungen führt, unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers, seine vereinbarten Verpflichtungen gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes aus.
(b) Zusätzliche Leistungen, welche bei Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar und notwendig sind, um die vereinbarten Leistungen zu erbringen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
(c) Die Mitarbeiter der Firma Hartmann Haushaltsauflösungen sind ohne vorherige Absprache zwischen Auftraggeber oder seinem Vertreter und Auftragnehmer nicht verpflichtet, zusätzliche Leistungen zu erbringen.
(d) Beauftragt der Auftraggeber oder sein Vertreter die Firma Hartmann Haushaltsauflösungen nach Auftragserteilung weitere zusätzliche Leistungen, werden auch diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
(e) Alle entrümpelten Räume, Wohnungen und Örtlichkeiten werden besenrein hinterlassen.
Hierzu zählen auch die von den Mitarbeitern der Firma Hartmann Haushaltsauflösungen benutzten Wege, Treppenhäuser, Aufzüge, etc.
Es besteht jedoch keine Verpflichtung von Hartmann Haushaltsauflösungen Putz– und/oder Reinigungsarbeiten durchzuführen.
§ 4 Haftungsausschluss
(a) Hartmann Haushaltsauflösungen ist, bei unabwendbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt nicht abgewendet werden können, von jeglichem Schadensersatz und/oder Haftung befreit.
§ 5 Rechte Dritter
(a) Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass das Transport- und/oder Entrümpelungsgut frei von Rechten Dritter ist. Die Haftung der Firma Hartmann Haushaltsauflösungen für eine nicht Beachtung dieser Pflicht ist ausgeschlossen.
§ 6 Eigentums Übertragung
(a) Bei Auftragserteilung gehen alle Gegenstände, Einrichtungen, Müll, Möbel und Inhalte der beauftragten Örtlichkeiten in das Eigentum der Firma Hartmann Haushaltsauflösungen über.
(b) Ein Zurückfordern, von den in der Auftragserteilung zu entsorgenden Gegenstände, Einrichtungen, Müll, Möbel und Inhalte ist nicht möglich.
(c) Insbesondere haftet Hartmann Haushaltsauflösungen nicht für den Verlust von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteine, Geld, Wertpapiere, Dokumente, Briefmarken oder Urkunden. Zudem wird ein Großteil der Gegenstände, die nicht verwendet werden können, fachgerecht entsorgt und sind somit unwiderruflich verloren.
(d) Hartmann Haushaltsauflösungen darf diese übertragenen Gegenstände, Einrichtungen, Müll, Möbel und Inhalte an Dritte weiter verkaufen.
(e) Werden angerechnete Gegenstände vor den Räumungsarbeiten entfernt oder beschädigt wird der Rechnungsbetrag angepasst.
§ 7 Preise, Zahlung und Fälligkeit des Entgelts
(a) Alle Preise sind Bruttopreise und beinhalten die jeweils gesetzlich gültige Mehrwertsteuer.
Wenn nicht anders angegeben werden Festpreise zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für die zu erbringenden Leistungen vereinbart, diese sind nach Beauftragung nicht mehr verhandelbar.
(b) Der gesamte Rechnungsbetrag ohne Abzüge ist, wenn nicht anders vereinbart, nach Beendigung der Arbeit, innerhalb von 7 Werktagen auf das Konto der Firma Hartmann Haushaltsauflösungen zu überweisen oder Bar am Tag des Auftrags, bei dem von Hartmann Haushaltsauflösungen eingesetzten Mitarbeiter, zu bezahlen.
§ 8 Kundenservice
(a) Bei Fragen oder Reklamationen kann der Auftraggeber per E-Mail (info@hartmann-haushaltsaufloesungen.de), WhatsApp oder telefonisch unter 07171 – 922 92 33 oder 0176 – 849 693 25 sein Anliegen einreichen.
(b) Der Auftragnehmer ist verpflichtet alle Schäden, die er im Zuge des Auftrags verursacht, sofort dem Auftraggeber zu melden und bei bedarf tritt die Haftpflichtversicherung der Firma Hartmann Haushaltsauflösungen in Kraft.
(c) Der Auftraggeber, als Geschädigter, hat bei der Endbegehung des Objektes mit einem Mitarbeiter der Firma Hartmann Haushaltsauflösungen, Schäden direkt zu melden, danach sind keine Schadenswiedergutmachungen möglich.
§ 9 Pflichten des Auftraggebers
(a) Kann der Auftraggeber einen vereinbarten Räumungstermin nicht wahrnehmen, ist er verpflichtet der Firma Hartmann Haushaltsauflösungen dies umgehend telefonisch und per E-Mail (info@hartmann-haushaltsaufloesungen.de spätestens aber 10 Werktage vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen.
Im Fall der Nichteinhaltung werden 30 % der Auftragssumme in Rechnung gestellt.
Ein Anspruch auf Ersatzleistung, seitens des Auftraggebers gegenüber Hartmann Haushaltsauflösungen, besteht nicht.
§ 10 Bild und Videomaterial
(a) Die Firma Hartmann Haushaltsauflösungen darf alle Bilder und Videomaterialien von außen und innen, welche vor, während und/oder nach des Auftrags gemacht worden sind, auf ihrer Webseite, Socialmedia und Instant-Messengern veröffentlichen und hält alle Rechte, sofern nicht anders vereinbart.
§ 11 Salvatorische Klausel
(a) Sollten einzelne Teile dieser AGB nicht zutreffen und/oder nichtig sein oder werden, bleibt Wirkung der übrigen AGB bestehen.
§ 12 Datenspeicherung
(a) Alle geschäftsnotwendigen Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, werden gespeichert und verwaltet aber nicht an Dritte weitergegeben.